MEDCAN bietet Ärztinnen und Ärzten, sowie Patientinnen und Patienten einen Leitfaden, um das Gesuch um eine Sonderbewilligung zur medizinischen Anwendung von Cannabis vollständig und auf korrektem Weg beim BAG einzureichen. Je vollständiger und korrekter das Gesuch eingereicht wird, desto besser stehen die Chancen, dass Ihr Gesuch schnellstmöglich und reibungslos gutgeheissen wird.
Zuständig für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für die medizinische Anwendung von Cannabisöl, Cannabistinktur oder Dronabinol ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Wer eine Ausnahmebewilligung zum Bezug eines der in der Schweiz erhältlichen Cannabis-Medikamente beantragen möchte, muss bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Das BAG hält sich streng an die Vorgaben und beurteilt die Gesuche entsprechend.
Nur der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin kann ein solches Gesuch – ergänzt mit einer schriftlichen Einwilligung des Patienten oder der Patientin – einreichen.
Folgende allgemeine Anforderungen stellt das BAG an das eingereichte Gesuch:
Das Gesuch ist mit Maschine/Computer zu schreiben, zu unterzeichnen und per Post an folgende Adresse zu senden:
Vertraulich
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Bitte beachten Sie:
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Telefonische Anfragen richten Sie bitte an +41 58 463 87 90.
Verlängerungsgesuche müssen spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bewilligungsdauer mit einem kurzen Zwischenbericht über den Verlauf der Behandlung eingereicht werden. Hierfür hat sich ein Eintrag in der Agenda der Ärztin/des Arztes sowie der Patientin/des Patienten bewährt: Doppelte Erinnerung, damit der Zwischenbericht innerhalb der Frist beim BAG ankommt.
Der Abbruch der Behandlung ist mit einer kurzen Begründung des Abbruchs (Todesfall, unbefriedigende Wirkung usw.) zu melden.
Folgende Unterlagen müssen im Gesuch enthalten sein:
Ein Vorschlag, wie ein solches Gesuch aussehen kann, steht in der rechten Spalte bereit.
Bundesamt für Gesundheit
Hier erhalten Sie, wenn sie im Besitz einer Sonderbewilligung vom BAG sind, Cannabis-Medikamente:
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