Am 8. Dezember 2020 wird im Nationalrat ein weiteres Mal über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und dadurch über Zukunft der Cannabis-Patientinnen und Patienten entschieden. Zusammen mit dem Branchenverband IG Hanf und im Namen der betroffenen kranken Menschen haben wir einen Brief an die Nationalrätinnen und Nationalräte geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte
Tausende Patientinnen und Patienten in der Schweiz konnten in den vergangenen Jahren dank der Wirkung von Cannabis-Produkten Linderung oder Heilungserfolge bei diversen Krankheitsbildern erzielen. Cannabis ist weder Allerheil- noch Wundermittel, doch seine Einsatzmöglichkeiten sind sehr breit, das medizinische Potential enorm gross und die Erforschung der Wirkspektren längst nicht abgeschlossen. Indem Sie die medizinische Anwendung von Cannabis ermöglichen, helfen Sie den Patientinnen und Patienten, aus der bislang erzwungenen Illegalität herauszutreten. Ausserdem stärken sie die wachsende Cannabis-Branche der Schweiz und den dazugehörigen Forschungsstandort.
Aus den genannten Gründen und um den Sinn und Zweck der Gesetzesanpassung nicht zu gefährden empfehlen wir Ihnen dringend, den Minderheitsantrag zu Art. 11 abzulehnen.
Aus den genannten Gründen empfehlen wir Ihnen die Annahme des Minderheitsantrags zu Art. 8 lit. D Ziff. 9.