2021 ist ein positives Jahr. Der Wind hat sich gedreht. Cannabiskonsum ist plötzlich kein Tabu mehr – weder als Medizin noch zum Spass. Ende März stimmte das Parlament endgültig für die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, so dass in Zukunft die Ärztinnen und Ärzte Cannabis ohne Sonderbewilligung verschreiben dürfen. Und ab Mitte Mai dürfen kantonale Gesuche für Pilotprojekte eingereicht werden. Es ändert sich etwas und erfreulich ist, dass eine neue parlamentarische Cannabis-Initiative die erste Hürde genommen hat. Das ist hoffentlich der Anfang für eine komplette Liberalisierung des Marktes. Hier finden Sie alles wichtig, was Sie wissen müssen.
Am 8. März 2021 stimmte der Ständerat einstimmig für die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und somit für das neue Medizinal-Cannabis-Gesetz. Das heisst in Zukunft werden die medizinischen Fachpersonen und nicht mehr das BAG über die Verschreibung von Cannabis entscheiden. Damit folgt der Ständerat dem Entscheid des Nationalrats. Am Ende der März-Session wurde dann das neue Gesetz in einer Schlussabstimmung endgültig verabschiedet. Wenn bis im Juli kein Referendum ergriffen wird, steht der Umsetzung nichts mehr im Weg. Es braucht also weiterhin Geduld. Es wird sicher noch bis im Sommer 2022 dauern, bis es für die Verschreibung keine Sonderbewilligung mehr braucht. Der Zugang wird aber zukünftig unkomplizierter und vor allem für viele neue Patientinnen und Patienten erst möglich werden. Das ist sehr erfreulich.
Wenn die Bewilligung wegfällt, ändert sich die Situation der Betroffenen aber noch nicht. Die grössten Probleme – die Ärztesuche, die fehlende Produktevielfalt und die Finanzierung der Cannabis-Medikamente – bleiben bestehen. MEDCAN hofft, dass neue Produkte auf den Markt kommen und dadurch die Preise sinken. MEDCAN fordert, dass die Preispolitik überdacht wird. Nur so bekommen auch die mehr als 100’000 schon anwendenden Cannabis-Patientinnen und Patienten eine Chance für einen legalen und bezahlbaren Zugang. Die Preise der zukünftigen Schweizer Cannabis-Medikamente müssen auch ohne Unterstützung der Krankenkasse bezahlbar sein, sonst bleibt Cannabis für viele Kranke unerschwinglich. Im Moment hängt es von der Kulanz der Krankenkasse ab, ob die Kosten übernommen werden. Unsere Erfahrungen zeigen, viele müssen selber zahlen. Auch wünschen sich die Patientinnen und Patienten eine Vielfalt an Cannabissorten und verschiedenen Einnahmeformen. Ob zum Beispiel Cannabisblüten medizinisch verschrieben werden können, ist noch immer unklar.
Am 15. Mai 2021 tritt nun endlich die erforderliche Verordnung für die zeitlich befristeten Pilotversuche in Kraft. Nun können kantonale Gesuche beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht werden. Umgesetzt werden diese aber wohl auch erst 2022. Mit diesen Versuchsprojekten werden wissenschaftliche Erkenntnisse über die Auswirkungen eines geregelten Umgangs mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken gesammelt. Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer können legal Cannabis erwerben und im Privaten konsumieren. Durch diese Projekte sollen in den nächsten 10 Jahren, Daten für eine Legalisierung gesammelt werden.
Am Mittwoch, 28. April 2021, hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats die parlamentarischen Initiative zur «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» von Heinz Siegenthaler mit 13 zu 11 Stimmen (bei 1 Enthaltung) zugestimmt. Die erste Hürde ist geschafft. Jetzt liegt es nochmals am Schweizer Parlament über eine komplette Liberalisierung von Cannabis zu entscheiden.
Auf Empfehlung der eidgenössischen Kommission für Suchtfragen (EKSF) soll Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis geregelt werden: