Im März 2021 wurde die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom Parlament verabschiedet. Diese Änderung ermöglicht in Zukunft die ärztliche Verschreibung von Cannabis und befand sich bis Ende November in der Vernehmlassung. Auch MEDCAN hat die Frist genutzt und im Namen der Cannabis-Patientinnen und Patienten eine Stellungnahme abgegeben.
Die über 100‘000 Betroffenen in der Schweiz sind sehr froh, dass sich endlich etwas ändert. Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürwortet inzwischen die medizinische Anwendung von Cannabis und auch das Parlament hat mit der Änderung des Gesetzes seine Meinung geändert.
Was ändert sich durch die Anpassung des Betäubungsmittelgesetz?
MEDCAN ist grundsätzlich sehr froh, dass die Patientinnen und Patienten durch die Änderung Legitimität bekommen. Die Schweizer Politik wählt aber den streng pharmazeutischen Weg. So wird eine individuelle Therapie mit verschiedenen Einnahmeformen und Cannabissorten weiterhin schwierig bleiben. Die Betroffenen fordern aber genau das!
Durch die Einstufung von Cannabis in die gleiche Kategorie wie Morphin besteht die Gefahr, dass aus der Heilpflanze ein unbezahlbares Medikament gemacht wird. So wird zukünftig den Patientinnen und Patienten doch nicht geholfen. Cannabis ist für viele Betroffene eine Alternative zu abhängigmachenden Schmerz- und Beruhigungsmitteln.
Hier finden Sie unsere Begründung in der Stellungnahme an das Bundesamt für Gesundheit.