Folgende Geschichte eines unserer Mitglieder zeigt, dass es nicht einfach ist Cannabis-Patientin oder -Patient zu sein. Ärztinnen und Ärzte reagieren oft mit wenig Verständnis, stellen die Wirkung infrage oder noch schlimmer, man wird als Drogenkonsument abgestempelt. Es ist den Ärzten nur bedingt ein Vorwurf zu machen, da sie in ihrem Studium nichts über die medizinische Anwendung von Cannabis und das Endocannabinoid-System lernen. Aber wenn man wie unser Mitglied eine Ausnahmebewilligung vom Bundesamt für Gesundheit besitzt, sollte es doch eigentlich nicht mehr nötig sein, sich zu rechtfertigen.
Der Rheumatologie hatte aber gar kein Verständnis und definierte die Cannabiseinnahme in seiner Diagnose als Konsum und nicht als Schmerztherapie. Er stellte sogar Vermutungen auf, dass der Cannabiskonsum für andere Beschwerden verantwortlich ist. Mit dieser Diagnose war unser Mitglied aber gar nicht einverstanden und bat den Rheumatologen zweimal die Diagnose entsprechend anzupassen, aber nichts geschah.
Unser Mitglied hat das nicht akzeptiert und das Bundesamt für Gesundheit informiert. Dieses war nicht «amused»! Ihr wurde geraten, den Arzt aufzufordern die Diagnose zu ändern und sonst den Kantonsarzt einzuschalten. Das hat sie so dem Rheumatologen mitgeteilt. Es ist nicht bekannt, ob sich das BAG in den Fall eingeschaltet hat oder ob die Drohung gereicht hat. Jedenfalls wurde die Diagnose inzwischen in ihrem Sinn geändert. Es lohnt sich, sich zu wehren.