In vielen Ländern ändert sich der Umgang mit Cannabis. Auch hierzulande haben einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Zeichen der Zeit erkannt und setzen sich für eine sinnvolle Regulierung ein.
Anfangs 2019 wurde der Trägerverein Cannabis Consensus Schweiz gegründet. Unter diesem Dach schliessen sich Organisationen, Vereine, Parteien, Interessengruppen und Fachleute zu einer Allianz zusammen. Das Ziel ist es ein mehrheitsfähiges Cannabis-Regulierungsmodell zu entwickeln, welches mittels einer Volksinitiative umgesetzt werden soll. Ein Ausgang zugunsten Betroffener, die Cannabis medizinisch anwenden, ist realistisch. Die politischen Mühlen aber mahlen langsam und bis es soweit ist, werden noch Jahre vergehen.
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens 26. Juli 2019
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bei den Kantonen, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. Oktober 2019.
Um den Umgang mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln zu erleichtern und zu erweitern, soll im Betäubungsmittelgesetz das Verkehrsverbot von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben werden. Dies würde die Verschiebung von Cannabis zu medizinischen Zwecken von den verbotenen zu den kontrollierten, beschränkt verkehrsfähigen Betäubungsmitteln ermöglichen.
Bundesrat, 4. Juli 2018
Der Bundesrat möchte die Regelung zu Cannabis anpassen, um angemessen auf die Chancen und Risiken einzugehen, die mit dieser Substanz verbunden sind. Zum einen will er den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten erleichtern, die diese Substanz benötigen. Zum anderen beabsichtigt der Bundesrat, wissenschaftliche Studien über alternative Regelungsmodelle für den Freizeitkonsum von Cannabis zu ermöglichen. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 einen Pilotversuchsartikel in die Vernehmlassung geschickt.
Der Pilotversuchsartikel selbst hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens 10 Jahren. Die Studienergebnisse dienen als Grundlage für die politische Debatte zur Cannabis-Regelung. Die Bewilligung der Studien greift einem allfälligen späteren Entscheid zur Cannabis-Regelung in keiner Weise vor. Jede Änderung der Verbotsregelung müsste gegebenenfalls vom Parlament oder sogar vom Volk in einer Abstimmung genehmigt werden. Die Vernehmlassung zum Experimentierartikel dauert bis zum 25. Oktober 2018.
Der Bundesrat möchte auch den Zugang zu Medizinalcannabis erleichtern. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Gesetzgebung in diesem Sinne anzupassen. Dazu soll das Verbot, Medizinalcannabis in Verkehr zu bringen, aufgehoben werden. Das EDI erarbeitet bis im Sommer 2019 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf. Zudem soll das BAG die Frage einer allfälligen Rückerstattung durch die Krankenversicherung prüfen.
Am Freitag 18. Mai 2018 hat die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) die Initiative in eine Kommissionsmotion umgewandelt.
Thomas Ammann CVP, SG (4. April 2017)
Dieser Vorstoss will, dass medizinisches Cannabis sofort auf ärztliche Verordnung an chronisch Kranke abgegeben werden kann. National- und Ständerat haben 2015 bereits die Motion 14.4164 Kessler «Cannabis für Schwerkranke» angenommen. Diese verlangt, dass in einem wissenschaftlichen Pilotprojekt geprüft wird, ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürliches Cannabis verwendet werden kann. Diese Motion wurde Ende 2014 eingereicht. Das BAG erarbeitet oder hat bereits hierzu einen Bericht erarbeitet, der dem Anliegen wohlwollend gegenübersteht. Thomas Ammann fordert in seiner Initiative, dass die straffreie medizinische Nutzung von Cannabis in der Schweiz unter ärztlicher Verordnung rasch ermöglicht wird. Der Bezug von medizinischem Cannabis werde heute im Gegensatz zu diversen anderen Ländern erschwert oder sei gar unmöglich.
Grünliberale Fraktion, Grüne Fraktion, Sozialdemokratische Fraktion, FDP-Liberale Fraktion (13. Dezember 2017)
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung befristete wissenschaftliche Studien zur Erprobung innovativer Regulierungsansätze zum gesellschaftlichen Umgang mit dem Konsum von Cannabis bewilligt werden können. Sollten solche Studien nicht bewilligungsfähig sein, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament schnellstmöglich eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (sog. "Experimentierartikel") vorzulegen, die es erlaubt, solche Studien durchzuführen. Dabei ist der Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Grüne Fraktion (4. April 2017)
Diese Parlamentarische Initiative will Anbau, Handel, Konsum, Jugendschutz und Besteuerung von Cannabis sehr ähnlich regeln wie bei Alkohol und bei Tabak. Zu diesem Zweck soll ein neues Bundesgesetz zur umfassenden Regulierung von Hanf (Cannabis) ausgearbeitet werden. Die Grünen begründen ihren Vorstoss mit der gleichbleibenden Konsumrate bei gleichzeitigem Ausfall von Steuereinnahmen und Produktionsgewinnen für die Bauern, hohen Kosten der Repression und Gesundheitsgefahren durch die unkontrollierte Qualität.
Der neu gegründete Verein ist eine breite Koalition aus politische Parteien, Jungparteien. Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen und der Prävention, Interessensgruppen aus dem Wirtschafts- und Umweltsektor und Konsumentengruppen, die sie gemeinsam für eine sinnvolle Regulierung einsetzen.