Der Zugang zu Cannabis für die medizinische Anwendung ist in der Schweiz langwierig und kompliziert. Wir fordern das Bundesamt für Gesundheit auf, Ärztinnen und Ärzte bezüglich möglicher Indikationen und Dosierungen weiterzubilden und den bürokratischen Aufwand zum Erhalt einer Sondergenehmigung zu minimieren.
Freien Zugang zu Cannabis zur medizinischen Anwendung
MEDCAN fordert, dass Schweizer Patientinnen und Patienten die Möglichkeit bekommen, Cannabis in der von ihnen gewünschten Form und in kontrollierter Qualität einzunehmen.
Unbürokratische Ansätze zur Legalisierung
MEDCAN fordert die Politik auf, schnelle und pragmatische Lösungen zu finden, um die medizinische Anwendung von Cannabis gesetzlich zu erlauben.
Besser informierte Ärztinnen und Ärzte
MEDCAN fordert, dass Ärzte/-innen besser ausgebildet werden über Krankheitsbilder, für welche die medizinische Anwendung von Cannabis in Frage kommt, sowie über die richtige Dosierung.
Theoretisch kann man in der Schweiz über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Sonderbewilligung zur Verwendung von Cannabis beantragen. Der Bundesrat hat zudem ein neues Gesetz in Aussicht gestellt. Bei diesem würde es möglich werden, Cannabis als Medikament ärztlich mit einem Rezept zu verschreiben. Cannabis würde wie Opiate eingestuft. Das würde aber bewirken, dass die Produktion und Herstellung mit hohen Sicherheitsvorkehrungen verbunden wären. Das würde die Kosten der Medikamente in die Höhe treiben. Die Krankenkassen müssten nicht bezahlen.
In der Praxis
Bern, 23. Juni 2015 – Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) finanzierte Studie hat die medizinische Anwendung von Cannabis untersucht. Insbesondere bei chronischen oder bei durch Krebs verursachten Schmerzen zeigt Cannabis eine gute Wirkung. Dasselbe gilt für Krämpfe, die durch Multiple Sklerose ausgelöst werden. Die Resultate werden bei der künftigen Vergabe von Ausnahmebewilligungen berücksichtigt.
Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz verboten. Für eine beschränkte medizinische Anwendung kann das BAG jedoch Ausnahmebewilligungen erteilen. Um solche Ausnahmebewilligungen noch zielgerichteter ausstellen zu können, hat das BAG eine systematische Übersicht über die positiven wie auch negativen Auswirkungen des medizinischen Gebrauchs von Cannabis in Auftrag gegeben.
Für diese Metastudie wurden 79 klinische Studien mit insgesamt über 6000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern untersucht und statistisch analysiert. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Einnahme von Cannabis mit einer Linderung von Symptomen einhergeht, aber eine Wirkung nicht für alle untersuchten Indikationen statistisch belegt werden kann. Gute Belege bestehen für die Wirksamkeit von Cannabis bei der Behandlung von chronischen oder durch Krebs verursachten Schmerzen sowie bei Muskelkrämpfen infolge Multipler Sklerose. Auch bei Übelkeit als Nebenwirkung einer Chemotherapie, bei Gewichtsverlust von Aidskranken, bei Schlafstörungen sowie dem Tourette-Syndrom zeigten sich positive Auswirkungen. Bei Angstsymptomen ist Cannabis am wenigsten wirksam. Als kurzfristig auftretende Nebenwirkungen wurden Symptome wie Mundtrockenheit, Müdigkeit, Übelkeit oder Schläfrigkeit festgestellt.
Die Studienergebnisse zeigen insgesamt ein vielversprechendes Heilmittelpotenzial von Cannabis. Das BAG wird sie bei der künftigen Vergabe von Ausnahmebewilligungen einfliessen lassen.