Fertigarzneimittel statt individueller Therapie – ein Rückschritt für die Cannabismedizin
Deutschland war Vorreiter in der Cannabismedizin
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes «Cannabis als Medizin» am 10. März 2017 setzte Deutschland ein wichtiges Zeichen für schwer kranke Menschen. Ärztinnen und Ärzte konnten medizinisches Cannabis – insbesondere Cannabisblüten und Cannabisextrakte – verschreiben, wenn herkömmliche Therapien nicht ausreichend wirkten oder zu starke Nebenwirkungen verursachten. Unter bestimmten Voraussetzungen übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen sogar die Behandlungskosten. Deutschland galt damit viele Jahre als eines der fortschrittlichsten Länder Europas im Bereich der medizinischen Cannabisversorgung und wurde für viele Staaten zum Vorbild.
Neue Gesetzesänderung erschwert den Zugang
Mit dem nun vom Deutschen Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird dieser Weg teilweise wieder verlassen. Künftig müssen gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten grundsätzlich zunächst während mindestens sechs Monaten mit einem zugelassenen cannabisbasierten Fertigarzneimittel behandelt werden. Nur wenn diese Therapie nachweislich keinen ausreichenden Erfolg zeigt, können Cannabisextrakte von der Krankenkasse übernommen werden. Cannabisblüten sind von der Kostenerstattung künftig grundsätzlich ausgeschlossen.
Die ärztliche Verschreibung von medizinischem Cannabis bleibt zwar weiterhin möglich. Für viele Betroffene wird der Zugang zu der Therapie, die ihnen tatsächlich hilft, unnötig verzögert und erschwert.
Die Cannabismedizin hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt
Die medizinische Anwendung von Cannabis hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht. Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie Forschende verfügen heute über deutlich mehr Wissen und praktische Erfahrung als noch vor wenigen Jahren. Inzwischen weiß man, dass Cannabis nicht wie ein klassisches Arzneimittel behandelt werden kann. Die verschiedenen Cannabissorten unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung der Cannabinoide und Terpene und können deshalb sehr unterschiedliche therapeutische Wirkungen entfalten. Ebenso spielt die Einnahmeform eine entscheidende Rolle. Cannabisblüten, Vollspektrum-Extrakte oder standardisierte Präparate wirken nicht identisch und eignen sich je nach Erkrankung und individueller Situation unterschiedlich gut. Gerade diese Individualisierung gehört heute zu den wichtigsten Grundsätzen einer modernen Cannabismedizin.
Cannabis ist weit mehr als ein Fertigarzneimittel
Die nun bevorzugten Fertigarzneimittel bilden nur einen kleinen Teil der therapeutischen Möglichkeiten ab. Viele Patientinnen und Patienten berichten, dass sie mit dem Inhalieren von Cannabisblüten oder der Einnahme von Vollspektrum-Extrakten deutlich bessere Behandlungserfolge erzielen als mit standardisierten Fertigarzneimitteln. Blüten und Vollspektrum-Extrakte enthalten die natürliche Vielfalt der Cannabinoide und Terpene der Cannabispflanze. Das Zusammenspiel dieser Inhaltsstoffe kann einen entscheidenden Einfluss auf die therapeutische Wirkung haben und lässt sich mit einem Fertigarzneimittel oft nicht gleich wirksam nachbilden.
Ein bekanntes Beispiel ist das Mundspray Sativex. Es basiert auf einem standardisierten Cannabisextrakt und enthält Alkohol. Viele Betroffene berichten über Reizungen der Mundschleimhaut oder empfinden die Anwendung als unangenehm. Sie erzielen damit häufig nicht dieselbe Wirkung wie mit individuell abgestimmten Cannabisblüten oder Vollspektrum-Extrakten.
Die Therapiefreiheit muss erhalten bleiben
Welche Cannabistherapie für einen Menschen geeignet ist, sollte aufgrund medizinischer Kriterien entschieden werden – und nicht aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge durch die Politik. Wenn Ärztinnen und Ärzte zunächst ein bestimmtes Fertigarzneimittel verschreiben müssen, obwohl sie aus ihrer Erfahrung wissen, dass eine andere Cannabiszubereitung besser geeignet wäre, wird ihre Therapiefreiheit eingeschränkt. Betroffene verlieren dadurch wertvolle Zeit und müssen möglicherweise monatelang eine Therapie ausprobieren, die für ihre Erkrankung gar nicht die beste Wahl ist.
Besonders unverständlich ist, dass diese Regelung die Erkenntnisse der vergangenen Jahre weitgehend außer Acht lässt. Die moderne Cannabismedizin hat sich längst von der Vorstellung verabschiedet, dass ein einziges Präparat für alle Patientinnen und Patienten geeignet ist. Heute weiß man, dass die Wahl der Cannabissorte, der Zusammensetzung der Inhaltsstoffe und der Einnahmeform entscheidend zum Therapieerfolg beitragen kann. Eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge widerspricht diesem individualisierten Therapieansatz und stellt aus unserer Sicht einen deutlichen Rückschritt dar. Eine moderne Medizin sollte sich immer am individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren.
Die Schweiz sollte diese Entwicklung aufmerksam beobachten
Die Gesetzesänderung betrifft zwar Deutschland, dennoch verfolgen wir sie bei MEDCAN mit großer Sorge. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2022 hat sich die medizinische Cannabisversorgung auch in der Schweiz deutlich verbessert. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte sammeln Erfahrungen mit Cannabisblüten, Vollspektrum-Extrakten und unterschiedlichen Einnahmeformen. Dieses Wissen wächst kontinuierlich und ermöglicht immer erfolgreichere Therapien. Es wäre aus unserer Sicht ein Fehler, diesen Fortschritt wieder einzuschränken und die moderne Cannabismedizin auf wenige standardisierte Fertigarzneimittel zu reduzieren.
Unser Fazit
MEDCAN setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte, patientenorientierte und individuelle Cannabismedizin ein. Die neue Regelung in Deutschland stellt aus unserer Sicht einen Rückschritt dar. Sie erschwert den Zugang zu bewährten Therapien und wird den heutigen Erkenntnissen der Cannabismedizin nicht gerecht.
Wir hoffen, dass die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sorgfältig beobachtet und – falls notwendig – korrigiert werden. Gleichzeitig appellieren wir an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Schweiz, den eingeschlagenen Weg einer modernen, patientenorientierten Cannabismedizin konsequent weiterzugehen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Cannabis-Fertigarzneimittel und einem Vollspektrum-Extrakt?
Cannabis-Fertigarzneimittel sind industriell hergestellte und behördlich zugelassene Medikamente. Sie werden in einer standardisierten Zusammensetzung produziert und sind für bestimmte, klar definierte Krankheitsbilder zugelassen.
Zu den bekanntesten cannabisbasierten Fertigarzneimitteln gehören:
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Sativex® – ein Mundspray mit THC und CBD zur Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose.
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Epidyolex® – eine orale CBD-Lösung zur Behandlung bestimmter seltener Epilepsieformen wie dem Dravet-Syndrom, dem Lennox-Gastaut-Syndrom und der tuberösen Sklerose.
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Canemes® – enthält den synthetisch hergestellten Wirkstoff Nabilon und wird vor allem gegen Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie eingesetzt.
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Exilby® – ein neu zugelassenes cannabisbasiertes Arzneimittel zur Behandlung chronischer Rückenschmerzen mit neuropathischer Komponente. Es basiert auf einem standardisierten Vollspektrum-Extrakt.
Was sind Vollspektrum-Extrakte?
Vollspektrum-Extrakte werden aus der gesamten Cannabispflanze hergestellt. Sie enthalten nicht nur THC oder CBD, sondern möglichst das natürliche Spektrum der Pflanze – darunter verschiedene Cannabinoide, Terpene und weitere bioaktive Pflanzenstoffe. Je nach verwendeter Cannabissorte unterscheiden sich diese Inhaltsstoffe teilweise erheblich. Dadurch können sich auch die therapeutischen Wirkungen unterscheiden. Gerade diese natürliche Vielfalt ermöglicht eine individuellere Therapie und ist ein wesentlicher Grund, weshalb Vollspektrum-Extrakte einen wichtigen Stellenwert haben.
Der Entourage-Effekt
Ein wichtiger Grundsatz der modernen Cannabismedizin ist der sogenannte Entourage-Effekt. Darunter versteht man das Zusammenspiel der verschiedenen Inhaltsstoffe der Cannabispflanze. Cannabinoide wie THC und CBD können sich gegenseitig beeinflussen. Auch Terpene und andere Pflanzenstoffe scheinen zur Gesamtwirkung beizutragen. Viele Fachpersonen und Betroffene kennen den Entourage-Effekt aus der Praxis. Wissenschaftliche Hinweise auf seine Bedeutung nehmen stetig zu. Gleichzeitig wird seine genaue Wirkungsweise weiterhin intensiv erforscht.
Warum diese Unterschiede wichtig sind
Während Fertigarzneimittel eine standardisierte und für bestimmte Erkrankungen zugelassene Therapie darstellen, ermöglichen Cannabisblüten und Vollspektrum-Extrakte eine individuellere Behandlung. Je nach Beschwerdebild, Verträglichkeit und gewünschter Wirkung kann eine andere Cannabissorte oder eine andere Einnahmeform sinnvoll sein. Genau diese therapeutische Vielfalt hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Cannabismedizin in den vergangenen Jahren weiterentwickelt hat. Deshalb befürchten viele Fachpersonen und Betroffene, dass eine Bevorzugung von Fertigarzneimitteln den individuellen Therapieansatz einschränkt und damit auch den Therapieerfolg beeinträchtigen kann.
Auch wirtschaftlich wirft die Regelung Fragen auf
Zugelassene Cannabis-Fertigarzneimittel können – je nach Präparat und Dosierung – sehr hohe Therapiekosten verursachen. Gerade Präparate wie Sativex gehören zu den kostenintensiven Behandlungen. Wenn Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, zunächst ein solches Fertigarzneimittel einzusetzen, obwohl sie aufgrund ihrer Erfahrung eine Behandlung mit Cannabisblüten oder einem Vollspektrum-Extrakt für sinnvoller halten, stellt sich nicht nur aus medizinischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht die Frage nach dem Nutzen einer solchen Regelung.
Aus Sicht von MEDCAN sollten deshalb sowohl die medizinische Wirksamkeit als auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Ziel sollte es sein, dass Patientinnen und Patienten von Beginn an die Therapie erhalten, die für ihre individuelle Situation am besten geeignet ist.