MEDCAN nimmt Stellung: Patientenperspektive zum neuen Cannabisproduktegesetz
Vernehmlassungsantwort von MEDCAN zum Cannabisproduktegesetz (CanPG)
Wir haben unsere Antwort fristgerecht vor dem 1. Dezember eingereicht und die wichtigsten Anliegen aus Patientensicht festgehalten. Unser Schwerpunkt liegt auf einer klaren Trennung zwischen Therapie und Freizeitkonsum sowie dem Schutz der Versorgungssicherheit.
Legalisierung von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken
Stellungnahme aus Patientensicht
Als Patientinnen und Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden, möchten wir festhalten, dass wir mit der seit dem 1. August 2022 geltenden medizinischen Regelung sowie der Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich zufrieden sind. Das medizinische System funktioniert, immer mehr Betroffene erhalten eine ärztliche Verschreibung, und die Zahl der unterstützenden medizinischen Fachpersonen nimmt kontinuierlich zu.
Der grösste verbleibende Engpass betrifft die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Viele sind weiterhin vollständig selbstzahlend. Dies führt dazu, dass Betroffene aus finanziellen Gründen auf den Eigenanbau oder auf Produkte aus dem nichtmedizinischen Bereich ausweichen müssen.
Vor diesem Hintergrund verstehen wir unsere Vernehmlassungsantwort nicht als Sammlung von Forderungen, sondern als konstruktiven Kommentar aus Patientensicht, dessen Ziel es ist, die medizinische Versorgung auch im Zuge der Regulierung des Freizeitkonsums langfristig zu schützen und sicherzustellen.
Wir möchten betonen, dass wir den bestehenden medizinischen Weg unterstützen und auch künftig daran festhalten möchten.
1. Grundhaltung von MEDCAN
MEDCAN setzt sich als Patientenorganisation ausdrücklich für die Interessen von Menschen ein, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden. Wir begrüssen die Regulierung von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken im Sinne der Harm Reduction und eines realistischen, evidenzbasierten Umgangs mit der gesellschaftlichen Realität des Cannabiskonsums.
Ein regulierter Markt stärkt den Jugend- und Konsumentenschutz, unterstützt die Prävention und trägt zur nachhaltigen Reduktion des Schwarzmarktes bei.
Aus Patientensicht ist eine klare Trennung zwischen medizinischer Anwendung und Freizeitkonsum zwingend erforderlich. Eine Vermischung gefährdet die Versorgungssicherheit, verstärkt die Stigmatisierung von Patientinnen und Patienten und untergräbt die gesellschaftliche Akzeptanz medizinischer Cannabistherapien.
Kommentar aus Patientensicht
Dabei ist darauf zu achten, dass medizinische Anwendung und Freizeitkonsum als zwei eigenständige Systeme betrachtet werden.
2. Medizinische Anwendung muss klar getrennt bleiben
Die medizinische Anwendung von Cannabis ist eine ärztlich begleitete Therapie und klar vom Freizeitkonsum zu unterscheiden. Patientinnen bekommen genau dosierte und geprüfte Cannabisarzneien, die auf ihre Krankheit und ihren individuellen Bedarf abgestimmt sind. Die Therapie erfolgt mit festen Dosierungen, passenden Produkten und unter medizinischer Kontrolle.
Produkte aus dem Freizeitbereich sind dafür nicht geeignet. Medizinische Behandlungen brauchen spezielle Wirkstoffkombinationen, genaue Anleitungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen, Ärzten und Apotheken. Freizeitprodukte können diese Anforderungen nicht erfüllen.
Für Patientinnen und Patienten ist Cannabis kein Genussmittel, sondern ein wichtiges Arzneimittel, das Schlaf, Schmerzlinderung, Appetit und die Teilhabe am Leben unterstützt.
Kommentar aus Patientensicht
Der medizinische Zugang muss vor Auswirkungen der Freizeitregulierung geschützt werden.
- Keine Verschärfung der Anforderungen für medizinische Verschreibungen
- Keine administrativen Hürden, die indirekt aus Freizeitregeln entstehen
- Der medizinische Bereich ist eine Therapieform – kein Konsumprodukt.
3. THC-Begrenzungen dürfen den Schwarzmarkt nicht stärken
Starre THC-Obergrenzen im künftigen Freizeitmarkt erachtet MEDCAN als kritisch. Werden Produkte mit höherem THC-Gehalt vom legalen Angebot ausgeschlossen, besteht das Risiko, dass ein Teil der Nachfrage weiterhin im Schwarzmarkt verbleibt. Dies untergräbt die präventiven Zielsetzungen des Gesetzes. Die vorgesehene Steuerung des THC-Gehalts über eine sinnvolle Lenkungsabgabe ist grundsätzlich gut, muss jedoch realitätsnah ausgestaltet sein.
Kommentar aus Patientensicht
Eine realistische Produktpalette im legalen Freizeitmarkt ist notwendig, um den Schwarzmarkt wirksam zu verdrängen.
4. Eigenanbau als Schutzmechanismus für Patientinnen und Patienten
Der Eigenanbau stellt für viele Patientinnen und Patienten einen der wichtigsten Pfeiler einer bezahlbaren und selbstbestimmten medizinischen Versorgung dar. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Begrenzung auf drei Pflanzen ist aus Sicht von MEDCAN unzureichend.
MEDCAN hält fest, dass Patientinnen und Patienten grundsätzlich nicht gezwungen sein sollten, ihre Medikamente selbst anzubauen. Solange jedoch keine flächendeckend bezahlbare und gesicherte Versorgung gewährleistet ist, bleibt der Eigenanbau für viele eine medizinische und praktische Notwendigkeit.
Besonders für Menschen in ländlichen Regionen ist der Eigenanbau oft die pragmatischste und niedrigschwellige Form der Selbstversorgung. Personen, die im kleinen Rahmen einige wenige
Pflanzen im eigenen Garten kultivieren, um sich daraus beispielsweise Tee oder andere einfache Zubereitungen herzustellen, dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Eine Regulierung muss hier zu einer klaren Entkriminalisierung dieser Patientengruppe führen.
Um Versorgungssicherheit und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, erachtet MEDCAN eine Erhöhung der erlaubten Pflanzenzahl als sachlich gerechtfertigt. Eine Anpassung auf mindestens fünf, idealerweise bis zu zehn Pflanzen pro Person, erscheint aus Patientensicht notwendig und verhältnismässig.
Kommentar aus Patientensicht
Erhöhung der erlaubten Pflanzenzahl auf mindestens fünf bis idealerweise zehn Pflanzen.
5. Verkehrssicherheit wissenschaftlich korrekt regeln
MEDCAN unterstützt alle Massnahmen, die verhindern, dass nicht fahrtüchtige Personen ein Fahrzeug führen. Als Patientenorganisation fordert MEDCAN zugleich eine klare, rechtssichere und verhältnismässige Regelung für Patientinnen und Patienten, die Cannabis im Rahmen einer ärztlich begleiteten Therapie einsetzen.
Im Zuge der Regulierung von Cannabis ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Strassenkontrollen zunehmen wird. Umso wichtiger ist es, dass fahrtüchtige Patientinnen und Patienten nicht pauschal kriminalisiert werden, sondern über klare rechtliche Grundlagen verfügen, die ihnen Sicherheit im Alltag geben. Wer unter stabiler Therapie steht und verkehrstauglich ist, muss auch ohne Angst vor willkürlichen Sanktionen am Strassenverkehr teilnehmen können.
Ein pauschaler Nulltoleranz-Grenzwert wird aus medizinischer Sicht der Realität nicht gerecht. Die Beurteilung der Fahrtauglichkeit muss – wie bei anderen Medikamenten auch – auf der tatsächlichen Fahruntauglichkeit und dem individuellen Zustand beruhen, nicht allein auf dem Nachweis eines Wirkstoffs.
Unklare oder zu restriktive Regelungen führen zu Verunsicherung, Angst vor Kontrollen und unnötigen Einschränkungen der Mobilität von Patientinnen und Patienten. Dies beeinträchtigt ihre Lebensqualität, Selbstständigkeit und den Zugang zur medizinischen Versorgung. Es braucht daher eine differenzierte, wissenschaftlich fundierte Regelung, die Verkehrssicherheit gewährleistet und gleichzeitig die Realität medizinischer Therapien angemessen berücksichtigt.
Kommentar aus Patientensicht
- Keine Nulltoleranz
- Bewertung der Fahrtauglichkeit nach tatsächlicher Beeinträchtigung
- Klare, rechtssichere Grundlagen für Patientinnen unter stabiler Therapie
- Medizinische Patientinnen und Patienten dürfen nicht pauschal unter Generalverdacht gestellt oder kriminalisiert werden.
6. Schlussbemerkung
Die Regulierung von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken stellt einen wichtigen regulatorischen Schritt dar. Sie kann jedoch nur dann nachhaltig und wirkungsvoll sein, wenn sie nicht zu einer Schwächung der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten führt, die auf Cannabis als therapeutisches Mittel angewiesen sind.
Die Neuregulierung darf den bestehenden medizinischen Zugang weder direkt noch indirekt gefährden. Für zahlreiche Patientinnen und Patienten ist Cannabis ein zentraler Bestandteil ihrer Therapie und ermöglicht erst eine stabile Lebensführung, gesellschaftliche Teilhabe und die Bewältigung des Alltags.
Kommentar aus Patientensicht
Der Gesetzgeber soll anerkennen, dass der Konsum von Cannabis Teil der gesellschaftlichen Realität ist, und seine Regulierung entsprechend gesundheits- und präventionsorientiert ausrichten. Ziel des Gesetzes ist es, einen transparenten, kontrollierten und verantwortungsvollen Markt zu schaffen, der den Zugang zu sicheren, qualitätsgeprüften Produkten ermöglicht und damit wirksame Schadensminderung fördert.
Anstatt auf repressive Verdrängung zu setzen, soll der Fokus auf Aufklärung, Konsument:innenschutz und wirksame Harm-Reduction-Massnahmen gelegt werden. Durch eine zeitgemässe Regulierung wird ein Umfeld geschaffen, das problematische Konsummuster reduziert, gesundheitliche Risiken minimiert und den nicht regulierten Markt strukturell unattraktiv macht.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Quadri
Präsidentin
Simón Winistörfer
Vize Präsident