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Cannabidiol-Verbot in der Schweiz: CBD-Öl muss ungeniessbar gemacht werden.

Der Verband der Schweizer Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker haben im Februar über vermeintliche Gesundheitsrisiken bei der Einnahme von CBD-haltigen Lebensmittel informierte. Nun verfügte die Anmeldestelle für Chemikalien des Bundes am 24. März 2022, dass CBD-haltige Öle nur noch vergällt auf den Markt gebracht werden dürfen. Der Verein MEDCAN nimmt die Massnahme mit Bedauern zur Kenntnis.

CBD-Öle sind in der Schweiz im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern für den Konsum nicht erlaubt, können aber seit 2017 als Chemikalien vermarktet werden. Per Definition sind sie nicht zur oralen Einnahme gedacht. Mangels Anerkennung als Naturheilmittel können sie aber als Duftöle oder für die äusserliche Anwendung angepriesen und erfolgreich verkauft werden. Nur das sich die Konsumentinnen und Konsumenten nicht an die Anwendungsvorgaben halten. Auch viele unserer Mitglieder therapieren sich erfolgreich mit CBD.

Viele Menschen schätzen die Wirkung

Cannabistees oder Extrakte aus Cannabisblüten gehörten seit Urzeiten zu den verbreitesten Naturheilmittel der Menschheit. Und auch heute findet man überall Informationen zur medizinischen Anwendung. Viele Betroffene brauchen die CBD-Öle, um gesundheitliche Probleme wie Schlaflosigkeit, Schmerzen, Entzündungen, Hautprobleme, innere Unruhe und vieles mehr zu behandeln. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig und oft werden diese Tropfen dann auch oral eingenommen. Das ist kein Geheimnis und ist der ganzen Branche bekannt. Das Schlupfloch wird genutzt.

Dem will die Behörde einen Riegel schieben

Darum verfügte nun die Anmeldestelle für Chemikalien, dass CBD-Duftölen künftig ein Vergällungsmittel beigefügt werden muss. Diese Maßnahme entspricht faktisch einem Cannabidiol-Verbot für die orale Einnahme. Vergällungsmittel werden bei gefährlichen Substanzen wie zum Beispiel Putzmittel beigemischt, damit sie nicht eingenommen werden und es zu Vergiftungen kommt. CBD-Extrakte sollen nun auch mit Geschmacksstoffen ungeniessbar gemacht werden, um eine orale Einnahme zu verhindern. CBD-Öle wie wir sie bis jetzt kennen, welche als Chemikalien vermarktet werden, dürfen nur noch während einer Übergangsfrist von 6 Monaten verkauft werden. Keine schönen Aussichten für die Menschen, bei denen die CBD-Extrakte helfen.

Gut gemeint von den Behörden

MEDCAN ist natürlich daran interessiert, dass kranken Menschen nur einwandfreie CBD-Produkte zur Verfügung stehen und dass die Einnahme sicher ist. Es ist auch wichtig, dass die Behörden über Gefahren aufgeklären. Es wurde aber verpasst qualitätssichernde Massnahmen zu entwickeln und die unzertifizierte Herstellung und den Verkauf von CBD-Ölen zu regulieren. Diese neuen Maßnahmen werden wohl nur bewirken, dass die Patientinnen und Patienten auf den Schwarzmarkt ausweichen oder Produkte aus dem Ausland bestellen. So wird die Qualitätskontrolle verunmöglicht und die Anwender weiterhin gefährdet. CBD hilft vielen Menschen gegen ihre Beschwerden. Sie haben sich an die Produkte in der Schweiz gewöhnt, schätzen diese und werden nicht einfach wieder aufhören, wenn sie gesundheitliche Vorteile daraus ziehen. Viel sinnvoller finden wir Projekte wie das Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, die Standards setzen und den Konsumentinnen und Konsumenten helfen, die richtigen Produkte zu finden und sich bei der Einnahme sicher zu fühlen.